Überbrückungsfonds für Designschaffende
Die Coronavirus-Krise ist auch für Designschaffende eine große Belastung. Auftraggeber stoppen Projekte bzw. fahren ihre Aktivitäten zurück, Aufträge werden storniert, bereits vereinbarte Termine auf ungewisse Zeit verschoben. Gleichzeitig sind Fixkosten zu bezahlen, Investitionen zu finanzieren, Fremdkostenrechnungen treffen ein …
Designschaffende können jetzt Mittel aus dem von der designaustria-Partnerin Bildrecht eingerichteten Überbrückungsfonds beantragen. Die finanzielle Unterstützung greift bei finanziellen Engpässen, die der Krise geschuldet sind und ist nicht zurückzuzahlen.
Den Antrag auf Soforthilfe aus dem Überbrückungsfonds stellen Sie hier: www.bildrecht.at/bildurheberinnen/corona-überbrückungsfonds
Übrigens: Wer Bildrecht-Mitglied ist oder jetzt wird, kann darüber hinaus von Tantiemenzahlungen profitieren, die bereits im kommenden Mai ausgezahlt werden. Die für DesignerInnen aller Sparten passende kostenlose Bildrecht-Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 2 können oder haben Sie bereits bei Ihrem Beitritt zu designaustria abgeschlossen oder direkt auf der Bildrecht Website:
www.bildrecht.at/bildurheberinnen/mitglied-werden
www.designaustria.at/de/28-mitglied-werden