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Basisinformationen

(Ferial-)Praktikum und Volontariat

BasisInformation 27

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Im Rahmen einer Reihe von Ausbildungen im kreativen Bereich schreiben die Lehrpläne das Absolvieren von Pflichtpraktika als Voraussetzung für einen erfolgreichen Schul-/Studienabschluß vor. Aber auch, wenn das nicht der Fall ist, bemühen sich SchülerInnen und Studierende um (Ferial-)Jobs, um neben ihrer Ausbildung praktische berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich ein »Taschengeld«, manchmal auch den Lebensunterhalt, zu finanzieren. Einen Praktikumsplatz bzw. Job zu finden, ist nicht immer leicht.

Diese Basisinformation soll in folgenden Punkten Hilfestellungen geben:

– Sie beschreibt kurz die verschiedenen Beschäftigungsformen in arbeitsrechtlicher Hinsicht und erläutert damit einhergehende Bestimmungen (z.B. hinsichtlich Versicherung bzw. Mitversicherung bei den Eltern, Stipendien, Familienbeihilfe).

– Sie gibt einen Überblick über die Kosten (Sozialversicherung, Lohnnebenkosten u.a.), die ein Dienst- bzw. Auftraggeber bei der Beschäftigung von Praktikanten zu tragen hat.

verfasst von Mag. Brigitte Willinger