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Basisinformationen

Urheberrechts­kennzeichnungen

BasisInformation 14

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Schutzrechte sind Monopol- bzw. Vermögensrechte, d.h. sie können finanziell verwertet (z.B. veräußert, in Lizenz vergeben) oder vererbt werden, weil man andere von deren Nutzung ausschließen kann. Man unterscheidet zwischen unverbrieften (Urheberrecht, nicht registrierte Marke, Ausstattungsschutz) und verbrieften (Musterschutz, Patentrecht, Markenrecht) Schutzrechten, wobei die verbrieften Schutzrechte von staatlichen Behörden aufgrund eines jeweils vorgegebenen Prüf- und Registrierungsverfahrens vergeben werden. Diese Basisinformation bietet einen Überblick über die verschiedene Schutzrechte.

verfasst von RA Dr. Werner Loibl, RA DDr. Meinhard Ciresa und Mag. Severin Filek